Vertrag mit Orgelbaumeister Hildebrand vom 09. März 1894
Contract zwischen Hn. Orgelbaumstr. Hildebrand u. der Kirchgemeinde Lützschena.
Die hier oben pag. 1-4 beschriebene Orgel, welche nach Versicherung des Herrn Orgelbaumstr. Hildebrand nach allen ihren Theilen dieselbe ist, welche er der Kirchgemeinde Lützschena am 22. Jan. 1894 als in Aufstellung begriffen angeboten hat, wird v. der Kirchgemeinde Lützschena für 2800 M gekauft. Herr Hildebrand verspricht in derselben ein nach dem Urtheile Sachverständiger tüchtiges Orgelwerk zuliefern, dieselbe für diesen Preis, exclus. Anstrich u. Transport v. Leipzig nach Lützschena, an der für sie bestimmten Stelle aufzustellen u. fix u. fertig nach innen u. außen (exclus. Anstrich) ohne alle u. jede Nachforderung, sie mag heißen, wie sie wolle, der Gemeinde zum kirch. Gebrauche zu übergeben. Die Aufläder in Leipzig beim Transport hat Herr Hildebrand zu stellen, während die Gemeinde für den Calcanten während der Aufstellung in der Kirche aufzukommen hat. Herr Hildebrand leistet 10 Jahre Garantie, d.h. er steht 10 Jahre dafür ein, daß sich kein Fehler u. Mangel an der Orgel herausstellt, oder, falls dieses geschehen sollte, verspricht er, ihn während dieser 10 Jahre unentgeltlich abzustellen u. auszubessern, natürlich sind gewaltthätige Verletzungen der Orgel durch fremde Hand hiervon ausgenommen. Die erste Stimmung der Orgel, welche auf Antrag des Kirchenvorstandes zu geschehen hat, hat Herr Hildebrand gratis auf das Beste u. Genaueste auszuführen. Herr Hildebrand verspricht die Aufstellung der Orgel bald nach Ostern zu beginnen u. dieselbe bis Himmelfahrt 1894 zu vollenden. Die alte Orgel nimmt er für 35 M an, welche bei Zahlung des Kaufpreises abgezogen werden. Die Gemeinde bezahlt nach Übergabe der Orgel innerhalb 14 Tagen 2300 M, 500 M als Restbetrag werden 1 Jahr nach Übergabe der Orgel bezahlt, sind aber nicht zu verzinsen.
Lützschena u. Leipzig, d. 9. März 1894
Der Kirchenvorstand v. Lützschena,
Pastor Thieme, Vorsitzender.
Gottfried Hildebrand Orgelbaumstr.