Trauung

Wenn sich zwei Menschen lieben lernen und sich dabei dauerhaft füreinander entscheiden, ist das eine wundervolle Sache.

Wenn Sie sich für diese Entscheidung und das gemeinsame Leben Gottes Segen erbitten wollen, dann können Sie das im Rahmen einer kirchlichen Trauung tun. Diese steht standesamtlich verheirateten Paaren offen, die Mitglieder unserer Landeskirche oder einer anderen Kirche sind. Wenn ein Partner Kirchenmitglied ist und der/die andere nicht, kann überlegt werden, ob der nichtkirchliche Partner der Kirche durch Taufe oder Beitritt künftig (wieder) angehören will. Dazu wären im Vorfeld der Trauung Gespräche oder Seminare mit einem Pfarrer Voraussetzung. Sollte der nichtkirchliche Partner diesen Weg ausschließen, aber dennoch einen kirchlichen Segensakt zu Beginn der Ehe bejahen, dann könnte ihm/ihr und dem/r kirchlichen Partner/in ein “Gottesdienst zur Eheschließung” angeboten werden. Dabei handelt es sich um eine Feier, die formal einer regulären Trauung stark ähnelt, die aber bei den Fragen an das Paar die Konfessionslosigkeit des einen Partners respektiert.

In den letzten Jahren haben sich viele Paare oft erst nach der Geburt eines Kindes zu einer offiziellen Eheschließung und einer kirchlichen Trauung entschlossen. Dabei ergab sich mitunter der Wunsch nach einer gemeinsamen kirchlichen Feier, in der sowohl die Taufe des Kindes wie auch die Trauung der Eheleute vollzogen werden. Das ist auch in unserer Gemeinde möglich.

Öffentliche kirchliche Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren sind in Gemeinden der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens derzeit nicht möglich, aber in Absprache mit den Pfarrern vor Ort kann auch ein solcher Lebensbund im privaten Rahmen feierlich gesegnet werden.

Beim Wunsch nach einer Trauung benötigen Sie für die Anmeldung im Pfarramt Ihre Tauf- und Konfirmationsurkunden sowie einen Kirchenmitgliedschaftsnachweis, sofern Sie oder Ihr Partner nicht zu unserer Gemeinde gehören.

Prof. Dr. Wolfgang Ratzmann

Gedankensplitter zum Thema “Trauung” finden Sie hier.

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